Beitragsordnung
Beitragsordnung vom 10.02.2011
Die Mitglieder im Verband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst – Saarland (VLCS) sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des VLCS zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet.
Ordentliche Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des VLCS zahlen folgenden Beitrag:
1.) Wissenschaftlich ausgebildete Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe a), b) und d)
- Vollzeitbeschäftigte 80,00 Euro
- Teilzeitbeschäftigte 40,00 Euro
(mit fünfzig Prozent der regulären Arbeitszeit und weniger) - Mitglieder im Ruhestand 40,00 Euro
2.) Technisch ausgebildete Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe c) und d)
- Vollzeitbeschäftigte 40,00 Euro
- Teilzeitbeschäftigte 20,00 Euro
(mit fünfzig Prozent der regulären Arbeitszeit und weniger) - Mitglieder im Ruhestand 20,00 Euro
3.) Jungmitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe e) 25,00 Euro
4.) Ehrenmitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe f) - beitragsfrei -
Außerordentliche Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des VLCS zahlen folgenden Beitrag:
1.) Fördermitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a) mind. 25,00 Euro
2.) Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe b) 25,00 Euro