Beitragsordnung

Beitragsordnung vom 10.02.2011


Die Mitglieder im Verband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst – Saarland (VLCS) sind gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des VLCS zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet.


Ordentliche Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des VLCS  zahlen folgenden Beitrag:

1.)    Wissenschaftlich ausgebildete Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe a), b) und d)

  • Vollzeitbeschäftigte                            80,00 Euro
  • Teilzeitbeschäftigte                            40,00 Euro
    (mit fünfzig Prozent der regulären Arbeitszeit und weniger)
  • Mitglieder im Ruhestand                  40,00 Euro


2.)    Technisch ausgebildete Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe c) und d)

  • Vollzeitbeschäftigte                            40,00 Euro
  • Teilzeitbeschäftigte                            20,00 Euro
    (mit fünfzig Prozent der regulären Arbeitszeit und weniger)
  • Mitglieder im Ruhestand                  20,00 Euro


3.)    Jungmitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe e)                25,00 Euro

4.)    Ehrenmitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe f)             - beitragsfrei -


Außerordentliche Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des VLCS  zahlen folgenden Beitrag:

1.)    Fördermitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a)   mind. 25,00 Euro

2.)    Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe b)                           25,00 Euro


 
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